Großer Startplatz oberhalb der Bergstation Richtung Süden/Gipfel (dem Wanderweg folgen). Rechtzeitig und mit ausreichend Höhe über den Grat in Richtung Landeplatz fliegen. Föhn beachten! Leesituation bei SW- und Westwind!
Der Mittag ist für Drachen- und Gleitschirmflieger zugelassen und im Frühjahr thermisch interessant. Abends bei ruhigen Soaringbedingungen ein klasse Berg. Schöne Aussicht ins Flachland und nach Süden in die Allgäuer Hochalpen. Auffahrt mit Sesselbahn von Immenstadt aus. Hauptstartplatz ist der Nordost Start (Almwiese ca. 70 m unterhalb der Terrasse). Neben dem NO Startplatz gibt es einen Süd-, Nordwest- und den Terrassen-Startplatz. Richtung Westen existiert ein Wintergatter für Rotwild. Dies darf nicht überflogen werden. Zudem ist südseitig im Winter eine Wildfütterung in Betrieb, welche zw. Dez. und April nicht überflogen werden darf. Der Hauptlandeplatz für Gleitschirmflieger und Drachen liegt auf dem Plateau zwischen Ettensberg und Altmummen. Der Landeplatz kann bei starkem Wind auch turbulent werden.
Das Landen auf den Wiesen direkt an der Talstation der Mittagbahn ist verboten. Anwohner erstatten Anzeige bei der Polizei.
Achtung: Parkverbot am Tannenhof!
Weitere Infos an der Bahn und bei der Gleitschirmflieger-Gemeinschaft Immenstadt-Sonthofen e.V.: https://www.gleitschirmflieger.de
http://www.gleitschirmflieger.de/
https://www.gleitschirmflieger.de/index.php/38-uncategorised/128-parkenamtannhof
1. Alle Piloten haben sich vor dem ersten Start über die Auflagen und Bedingungen im Fluggelände „Mittag“ zu informieren.
2. Leesituationen bei Seitenwind und der Abstand zu den vorhandenen Liftseilen sind zu beachten.
3. Starts vom Startplatz Terrasse Gipfelstation dürfen nur von Piloten mit B-Lizenz durchgeführt werden. Es ist von den Seilen der Bergbahn wegzufliegen. Auf unterhalb startende Gleitschirm- und Drachenflieger ist zu achten. Es ist ausreichend Abstand zu halten.
4. Ausbildungsflüge zur A-Lizenz sind nur bei einwandfreien und laminaren Bedingungen am Hauptstartplatz „Alter Schlepplift“ zulässig. Die Schüler müssen mindestens 25 Höhenflüge in anderen Fluggeländen absolviert haben. An Start- und Landeplatz ist jeweils ein Fluglehrer mit Funkverbindung erforderlich.
5. Die Wildeinstandsgebiete am Immenstädter Horn und auf der Mittag-Südseite unterhalb der Alpe Oberberg sind zu meiden.
6. Die Landeplätze sind rechtzeitig und mit ausreichender Höhe anzufliegen.
7. Jeder Pilot ist vor seinem ersten Flug verpflichtet, den Landeplatz Ettensberg zu besichtigen.
8. Landeplatz Ettensberg: Bei der Flugplanung ist auf stärkerem Wind oder Thermik im Landebereich zu achten.
9. Landeplatz Ettensberg: Eine Landeeinteilung mit Position (Linksvolte) muss eingehalten werden, da Mischflugbetrieb HG und GS stattfindet.
10. Landeplatz Ettensberg: Die Landeflächen dürfen während des Flugbetriebs nicht für Aufziehübungen genutzt werden.
1- und 2-sitzig
1- und 2-sitzig
海拔 1443米
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