1. Äußerst anspruchsvoller und hochalpiner Startplatz: Nur für Piloten mit unbeschränktem Luftfahrerschein zugelassen. Startrichtung 190° bis 260°. Piloten benötigen fortgeschrittenes fliegerisches Können, um sicherzustellen, frühzeitig und sicher abzuheben.
2. Jeder Pilot benötigt eine Einweisung auf die besondere Startplatzsituation. Diese kann persönlich oder auch online erfolgen. Tandempiloten müssen persönlich eingewiesen werden.
3. Starts dürfen nur erfolgen, wenn die Beschaffenheit des Startplatzes einen sicheren Start zulässt und die Windverhältnisse ein sicheres Abheben vor der Kante gewährleisten. Der Untergrund muss griffig sein.
4. Vor dem Start ist der Luftraum zu checken. Erfolgt ein Start am Terrassenstartplatz darf nicht gestartet werden, bis der Luftraum wieder frei ist.
5. Aufgrund der anspruchsvollen Geländesituation mit erheblichen Unebenheiten und im weiteren Verlauf steil abfallendem Gelände sowie einer potentiellen Leesituation, kann der Startplatz nur im Winter genutzt werden, wenn der Bereich so aufgefüllt und verdichtet wird, dass eine ebene bis konvexe Form hergestellt wird.
Imposante Lage in den hochalpinen Allgäuer Alpen.
Die Fluggeländeordnung des Oberstdorfer Drachen und Gleitschirmfliegervereins ist dringend zu beachten!
Rundum ist das Fluggebiet anspruchsvoll. Der Talwind kommt in diesem Gebiet aus Nord. Ab Mittag kann dieser den Kamm, der vom Geißfuß zum Nebelhorn zieht, überströmen. Es prägt sich südseitig dieses Kammes ein gefährliches Leegebiet aus. Hier ist es schon zu mehreren schweren Unfällen gekommen. Bei Talwind ist dieser Bereich zu meiden. Geflogen wird dann an oder über der Nordseite des Schattenberges.
http://www.odv-allgaeu.de/
1. Die Fluggeländeordnung des Oberstdorfer Gleitschirm- und Drachen e.V. ist dringend zu beachten.
2. Natur- und Wildschutz: Die Auflagen und Bedingungen sind allen Piloten bekannt zu geben und zu beachten.
1- und 2-sitzig
http://www.das-hoechste.de/sommer/bahnen/oeffnungszeiten/nebelhornbahn.html
AMSL 2150m
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