Paragliding ist während der Öffnungszeiten der Station auf dem Gelände der Station Peyragudes erlaubt:
- Das erforderliche Niveau ist das des Pilotenscheins, wie er von der FFVL definiert wird.
- Jeder Pilot muss im Besitz einer Haftpflichtversicherung sein.
- Die Piloten müssen eine Liftkarte besitzen.
- es gibt keinen Vorrang an den Skiliften.
Das Überfliegen von Pisten und Liften ist strengstens verboten.
Das Überfliegen der Piste des lumières wird unterhalb des Bergrestaurants toleriert, um die Landezone des Skilifts des Plateaus zu erreichen.
Die Piloten bewegen sich nach folgendem Flugplan:
1/ Verlassen des Startplatzes Val d'Aube.
2/ Überquerung der Krete von Val d'Aube und Höhe des Höhenrestaurants.
3/ Westliche Umgehung des Höhenrestaurants
4/ Umgehung der Piste des Cimes im Westen
5/ Anflug auf eine Zone abseits der Piste: auf das Plateau von Germ oder auf die Zone zwischen der Pistenfahrzeuggarage und der Ankunft des Skilifts des Plateaus.
6/ Landung abseits der Piste auf dem Plateau de Germ, unterhalb des Plateau-Skilifts oder auf dem Bereich abseits der Piste zwischen der Ankunft des Plateau-Skilifts und der Pistenbully-Garage = Landung im Gegenhang.
Außerhalb der Öffnungszeiten des Skigebiets ist das Überfliegen der Skilifte in einer Höhe von weniger als 100 m/Boden verboten. Die Landung kann bei einem Flug am Westhang im Louron-Tal und bei einem Flug am Osthang im Oo-Tal erfolgen.
Schwacher Wind in der Höhe.
Der Startplatz befindet sich außerhalb der Öffnungszeiten der Skistation Peyragudes in der Nähe der Rettungsstation. Der Zugang mit dem Geländewagen über die Pisten ist reglementiert.
Wenn die Pisten geöffnet sind, befindet sich der Decco auf der Südseite des Val d'Aube, unterhalb der Piste, in der Nähe der Rettungsstation.
Nähe des Höhenflugplatzes Peyressourdes mit ganzjähriger Motorflugaktivität
Überfliegen von Skiliften verboten
AMSL 929m
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